Die Landwirtschaft braucht bei Naturschäden einen „systematischen finanziellen Ausgleich”. Diese Ansicht vertrat die CDU-Landtagsabgeordnete Christine Schneider bei einem Besuch des Arbeitskreises für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten der CDU-Landtagsfraktion in Kleinfischlingen. Der Ausschuss verschaffte sich vor Ort ein Bild von den stark geschädigten Weinbergen.
Im Weingut Ellermann-Spiegel in Kleinfischlingen befasste sich der Arbeitskreis in Anwesenheit einiger betroffener Winzer mit möglichen Ausgleichsmaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe nach Wetterkatastrophen wie Frühjahrsfrost oder Hagelschlag. Die Mitglieder des Arbeitskreises mit ihrem Vorsitzenden Arnold Schmitt aus dem Kreis Trier -Saarburg an der Spitze ließen sich von Harald Ellermann an dem Beispiel Groß- und Kleinfischlingen über die Anfang Mai angerichteten, zum Teil katastrophalen Frostschäden in den Weinbergen unterrichten.
Allein in den Gemarkungen Klein-und Großfischlingen wurden laut Winzer Ellermann 220 Hektar Rebfläche geschädigt, im Schnitt zwischen 85 und 90 Prozent. Im gesamten Bereich bis einschließlich Edesheim seien es 350 Hektar, in denen der Frost deutlich seine Spuren hinterlassen hat. Nach den großen Hagelschäden im Jahr 2010 habe in diesem Jahr Bodenfrost die Weinernte auf zum Teil großen Flächen vernichtet, wie das zuletzt im Jahr 1953, der Fall gewesen sei, berichtete Ellermann. Dies bringe die betroffenen Betriebe an den Rand der Existenzkrise.
Christine Schneider, die auch Vorsitzende des Landwirtschafts-Ausschusses im Landtag ist, sagte: „Die aus laufenden Mitteln der Landwirtschaftsförderung möglichen Hilfeleistungen reichen in der Regel nicht aus, um gefährdete Betriebe aus der Existenzkrise zu befreien.” Schneider ließ keinen Zweifel daran, dass für die Landwirtschaft nach systematischen Ausgleichsmechanismen gesucht werden müsse, um gegen Naturereignisse gewappnet zu sein..
Angesprochen ein ganzes Bündel von Maßnahmen. So die Bildung von steuerfreien Rücklagen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen in Krisenjahren, die Beibehaltung der bestehenden Produktionsmenge im Weinbau beim Rodungszwang nach Fundamentalschäden an den Reben, der Einsatz von Hagelnetzen und Hagelfliegern bis hin zur Erlaubnis des Einsatzes von Übermengen aus dem Vorjahr zum Ausgleich von naturbedingten Ernteausfällen.
Beim letzten Vorschlag ging Werner Lauth (Großfischlingen) auf die Initiative „Pro Überlagerung” ein. Unberechenbare wetterbedingte Ereignisse führten im Weinbau immer wieder zu starken Ernteeinbussen. Lauth sieht deshalb die Notwendigkeit zur Bildung von Naturrücklagen und gleichzeitig die Möglichkeit der Qualitätssteigerung durch Austausch „schlechter” Jahrgänge. Der Status quo führe zu der grotesken Situation, dass in guten Jahren qualitativ hochwertige Weine vernichtet werden müssen. Demgegenüber entstünden existenzgefährdete finanzielle Situationen in Winzerbetrieben bei wetterbedingten Ausfällen.
Schmitt und Schneider wiesen darauf hin, dass die bislang genannten Maßnahmen selbst in der Landwirtschaft zum Teil noch umstritten seien. Dies gelte besonders für den Einsatz von Übermengen im Weinbau.
Auch vom Weinbauverband komme die Aussage, hieß es, dass zusätzliche Weine älterer Jahrgänge den Markt negativ beeinflussen und Druck auf die Preise ausüben könnten. Die Zahlen der vergangenen Jahre hätten bewiesen, dass ein Zusammenhang zwischen verkaufter Qualitätsmenge und Preisen bestehe. (som)
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